Kfz Kaskoversicherung

Bei der Kfz Kaskoversicherung handelt es sich um einen Versicherungsschutz gegen Schäden am eigenen Fahrzeug. Unterschieden wird bei der Autoversicherung zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung, wobei letztere auch die Leistungen der Teilkasko mit einschließt. Der Begriff “casco” kommt aus dem spanischen und bedeutet soviel wie “Schiffsrumpf”. Das Versichern von Schiffen hat eine lange Tradition, und der Begriff wurde für die Kfz Kaskoversicherung übernommen.

In der Kfz Kaskoversicherung ist die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust des Fahrzeugs, woie die darin (unter Verschluss!) verwarhten oder fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile. Ob sich der erweiterte Schutz einer Kfz Kaskoversicherung lohnt, ist primär vom Alter und Wert des Fahrzeugs abhängig.

Teilkasko: Die Kfz Kaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung, im Versicherungschargon auch als Fahrzeugteileversicherung bekannt, wird von allen Anbietern für Kfz Versicherung angeboten. Sie ist mit und ohne Selbstbehalt wählbar, wobei gilt: umso höher der Selbstbehalt, desto geringer die Kosten für die Teilkaskoversicherung.

Versichert sind Schäden am Fahrzeug, der unter Verschluss bewahrten und am Fahrzeug befestigten Teile, die durch eine Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl entstanden sind, wenn eine der folgenden Ursachen vorliegen:

  • Brand oder Explosion (z.B. Brandstiftung, Vergaserbrand)
  • Diebstahl (Verlust des Kfz oder Schäden, durch einen Diebstahl verursacht)
  • Elementarschäden (z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung)
  • Wildschäden (Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz, Pferde, Rinder, Schafe)
  • Glasbruchschäden (z.B. Scheiben, Blinker, Scheinwerfer)
  • Seng- und Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Schaden durch Marderbiss

Die wichtigsten Ausschlüsse – als Gründe, warum die Teilkaskoversicherung entstandenen Schaden nicht begleicht, sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (z.B. Trunkenheitsfahrt). Die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse hat bei der berechnung der kosten für diese Kfz Kaskoversicherung keine Relevanz.

Vollkasko: Die umfassende Kfz Kaskoversicherung

Die Vollkasko kann auch als Fahrzeugvollversicherung bezeichnet werden und umfasst nebst den Leistungen der Teilkasko einen erweiterten Versicherungsschutz. So werden in dieser Kfz Kaskoversicherung vor allem alle Schäden ersetzt, die durch einen selbst verursachten Unfall zustande gekommen sind. Es werden aber auch Schäden ersetzt, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht worden sind. Aus versicherungsrechtlicher Sicht von Bedeutung ist die Definition von “Unfall”: Ein Unfall ist ein unmittelbares, mit mechanischer Gewahlt, von außen und plötzlich einwirkendes Ereignis.

Auch in der Vollkaskoversicherung wird die Option eines Selbstbehalts angeboten. Eine Möglichkeit, um die Versicherungskosten für diese Kfz Kaskoversicherung möglichst gering zu halten. Außerdem spielt hier die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse eine Rolle. Umso höher diese ist, desto höher auch der Rabatt auf die Vollkaskoversicherung. Wobei beachtet werden sollte: Die Sprache ist hier von der SF-Klasse der Vollkasko, nicht zu verwechseln mit der SF-Klasse der Kfz Haftpflicht Versicherung!

Die Kfz Kaskoversicherung im Kfz Tarifrechner

Die Preisunterschiede der Versicherer sind enorm. Und gerade wenn nicht nur eine Kfz Haftpflicht Versicherung, sondern auch eine Kfz Kaskoversicherung im Rahmen der Autoversicherung erwünscht ist, empfiehlt sich das Vergleichen der Angebote mit dem Kfz Tarifrechner. Denn hier kann der gewünschte Versicherungsschutz definiert werden, und auch die Einstufung in die SF-Klasse, und der Selbstbehalt können im Kfz Tarifrechner angegeben werden. Auf dieser Basis sucht dieser Vergleichsrechner nach den individuell günstigsten Angeboten. Auf Wunsch werden die eingegebenen Daten auch übernommen, für den Anbieterwechsel. Dieser kann direkt online vorgenommen werden, oder auch zu einem späteren Zeitpunkt.